Pflege & Betreuung mit Herz...
Marcus Wolk
 

Altenpflege                                                          Kosten & Abrechnungsmöglichkeiten

  • Körperpflege,
  • Blutdruckmessen,
  • Pulsmessung,
  • Wechsel von Stoma Beutel  
  • Blutzucker messen,
  • Insulingabe,
  • Verbandswechsel,
  • Wechsel von Inkontnenzmaterieal
  • Aktivierende Pflege

  • Überwachung der Vitalfunkion über Monitoring

Diese Angebote könnenaus den Leistungsansprüche der Pflegeversicherung abgerechnet werden:


  •  §45b Entlastungsbetrag
  • § 39 Urlaubs & Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
  • §45a Umgewandelte Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2
  • Privatkosten

Als anerkannter Leistungsanbieter für Betreuungs-und Entlastungsangebote werden nach § 45b SGB XI mit

131€ von der Pflegekasse übernommen




                                          Weitere Informationen zum Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI


Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Neben dem eigentlichen 131 Euro monatlichen Entlastungsbetrag, können maximal 40 % des Ihren Pflegegrad zustehenden Sachleistungsbudget in Anspruch genommen werden.
Diese Möglichkeit gilt für die Pflegegrade 2 bis 5


Wofür?
Mit dem Umwandlungsbudget können ausschießlich zusätzliche Entlastungsleistungen aus dem Bereich D. „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ finanziert werden.


Wieviel?
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 347 Euro/Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro/Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro/Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro/Monat

Achtung!
Durch die Pflegegeld-Reduzierung wird nicht der maximale Betrag ausgezahlt.





 Die positiven Auswirkungen des Umwandlungsanspruchs je Pflegegrad:



Pflegegrad 2
Sie können beim Pflegegrad 2 maximal 40 % der Sachleistung von 796 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 477 €.

Pflegegrad 3
Sie können beim Pflegegrad 3 maximal 40 % der Sachleistung von 1.432 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 573 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 573 € um 40 % gekürzt, also 229 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 344 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 697,80 € zur Verfügung stehen.


Pflegegrad 4
Sie können beim Pflegegrad 4 maximal 40 % der Sachleistung von 1.778 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 711 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 765 € um 40 % gekürzt, also 306 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 405 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 836,20 € zur Verfügung stehen.


Pflegegrad 5
Sie können beim Pflegegrad 5 maximal 40 % der Sachleistung von 2.200 € zur Aufstockung umwandeln lassen. Das sind 880 €.
Im selben Schritt wird dann das Pflegegeld von 947 € um 40 % gekürzt, also 379 €.
Als Vorteil dieser Möglichkeit ergibt sich eine zusätzliche Liquidität von 501 €.
Zusammen mit dem eigentlichen Entlastungsbetrag (125 €) würden pro Monat 1.005,00 € zur Verfügung stehen.
















 
 
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